17 Ziele für nachhaltige Entwicklung

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.

Im Jahr 2015 hat die Weltgemeinschaft die Agenda 2030 verabschiedet. Die Agenda ist ein Fahrplan für die Zukunft. Mit der Agenda 2030 will die Weltgemeinschaft weltweit ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und dabei gleichsam die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft bewahren. Dies umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Alle Staaten sind aufgefordert, ihr Tun und Handeln danach auszurichten.

Mit 17 Zielen deckt die Agenda 2030 eine Vielzahl von Themen ab. Handlungsfelder sind beispielsweise der verstärkte Einsatz für Frieden und Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption, aber auch Bildung für alle oder der Schutz unseres Klimas und unserer Ressourcen. Und kein Mensch soll mehr unter Hunger leiden müssen. Eine besondere Verantwortung liegt bei den führenden Industrieländern, die Nachhaltigkeitsziele nicht nur zu erreichen, sondern ärmeren Ländern dabei zu helfen.


 

1. Ziel: Keine Armut

Das erste Ziel für nachhaltige Entwicklung ist die Armut in all ihren Formen und überall zu beenden. Bis 2030 soll die extreme Armut, gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen, für alle Menschen überall auf der Welt beseitigt werden. Außerdem soll der Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte gesenkt werden. Den nationalen Gegebenheiten entsprechend sollen Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umgesetzt werden, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreicht werden.

Was sehr ambitioniert und unrealistisch klingt, ist dennoch alternativlos für eine nachhaltige Entwicklung. Auch wenn sich das Ziel bis 2030 nicht umsetzen lässt, lohnt es sich dafür weiterzukämpfen, dass alle Menschen einen Basisschutz erhalten, arme Menschen aus prekären Situationen befreit werden, unabhängig vom Geschlecht, dem Alter, dem Erwerbsstatus oder dem geografischen Standort.

„Wir müssen einer bitteren Wahrheit ins Auge sehen: Die Welt macht Rückschritte. Durch COVID-19 wurden Mio Menschen in die Armut gedrängt und die über mehr als vier Jahre hinweg hart erkämpften Fortschritte zunichtegemacht.“
António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen am 17. Oktober 2022

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2. Ziel: Kein Hunger

Das zweite von 17 Zielen ist den Hunger bis 2030 zu beenden und sicherzustellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben. Zudem sollen alle Formen der Fehlernährung beendet werden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen.

Eine große Rolle spielt dabei auch die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern. Es sollen Systeme der nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion sichergestellt werden und resiliente landwirtschaftliche Methoden angewendet werden. Außerdem soll die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahrt werden. Durch ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste soll sich die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern verbessern.

Auch Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten sollen korrigiert und verhindert werden.

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Eine Vereinbarung, den Hunger auf der Welt zu beenden, ist nicht neu. Bereits 1966 wurde im „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (kurz: Sozial-Pakt) im Artikel 11 vereinbart: „In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein, werden die Vertragsstaaten einzeln und im Wege internationaler Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich besonderer Programme, durchführen“. Auch hier gab es untergeordnete Aufgaben wie die „Erzeugung, Haltbarmachung und Verteilung von Nahrungsmitteln“, aber auch die „Entwicklung oder Reform landwirtschaftlicher Systeme“

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